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Grundqualifikation:

 

Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf. Sie wird erworben entweder durch Besuch eines

140- stündigen Unterrrichts plus theoretischer Prüfung (beschleunigter Grundqualifikation) oder

durch 7,5 stündiger theoretische und praktische Prüfung, ohne Unterrichtspflicht oder durch

Berufsausbildung BKF/FIF.

 

Regelmäßige Weiterbildung:

 

Erwerb durch die Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (ohne Prüfung) in Einheiten von

mindestens 7 Stunden.

 

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt

  • innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation (falls erforderlich)
  • bis einschließlich zum 09.09.2013 für alle gewerblichen Busfahrer
  • bis einschließlich zum 09.09.2014 für alle gerwerblichen LKW Fahrer

Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer:   

 

 

Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder

Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine "Grundqualifikation" nachweisen. Dazu gibt es folgende

Möglichkeiten:

 

Berufsausbildung

  •  Berufskraftfahrer (BKF)
  •  Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung

Grundqualifikation

  •  Prüfung bei der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
  •  Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung!

 

Beschleunigte Grundqualifikation

  •  Prüfung bei der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden
  •  Vorbesitz der entsprechenden Fahrererlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!

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Was bedeutet "EU-Berufskraftfahrer"???

 

 

Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie

  • Fahrten gewerblich durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen erforderlich ist:
    C/CE, C1/C1E  und D/DE, D1/D1E,
     

müssen ab dem 10. September 2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10. September 2008 (D-Klassen) eine

Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung absolvieren.

 

Welches Mindestalter gilt für welche Fahrerlaubnis

und wie kann ich diese erwerben?

 

 

GÜTERKRAFTVERKEHR

 

Klasse

 

Ausbildung

§ Berufskraftfahrer (BKF)

§ Vergleichbarer Ausbildungsberuf

 

Grundqualifikation

 

Beschleunigte

Grundqualifikation

C

18 Jahre

18 Jahre

21 Jahre

CE

18 Jahre

18 Jahre

21 Jahre

C1

18 Jahre

18 Jahre

18 Jahre

C1E

18 Jahre

18 Jahre

18 Jahre

 

PERSONENVERKEHR

 

Klasse

 

Ausbildung

§ Berufskraftfahrer (BKF)

§ Vergleichbarer Ausbildungsberuf

 

Grundqualifikation

 

Beschleunigte

Grundqualifikation

D

18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)

20 Jahre

21 Jahre

21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)

23 Jahre

DE

18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)

20 Jahre

21 Jahre

21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)

23 Jahre

D1

18 Jahre

 -

-

21 Jahre

D1E

18 Jahre

 -

21 Jahre

                                                                                                                                                                              

 

Wer muss eine "Grundqualifikation" bzw.

"beschleunigte Grundqualifikation" absolvieren?

 

 

Wer einen Führerschein der oben genannten D-Klassen ab dem 10. September 2008 erhalten hat, muss

zusätzlich eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erwerben.

Für Lkw-Fahrer gilt der Stichtag 10. September 2009. Alle danach erworbenen Fahrerlaubnisse berechtigen

ohne Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich als Fahrer im Güter-

oder Personenverkehr tätig zu sein.

 

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Anforderungen an die Weiterbildung? 

 

 

  • die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden
  • erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation
  • Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (5 x 7h)
  • die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht
  • regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre
  • ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings
    oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen
  • keine Prüfung!

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Wichtig: Wer muss wann mit der Weiterbildung starten?

 

1. eine Grundqualifikation müssen absolvieren

  • Busfahrer, die ab dem 10. September 2008 den Führerschein erwerben
  • Lkw-Fahrer, die ab dem 10. September 2009 den Führerschein erwerben

2. eine erste Weiterbildung (5 x 7h) ist zu absolvieren für alle

  • Busfahrer bis einschließlich 9. September 2013*
  • Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014*

 

* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern und bei Lkw-Fahrern bis einschließlich

9. September 2016  erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.

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