Grundqualifikation:
Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf. Sie wird erworben entweder durch Besuch eines
140- stündigen Unterrrichts plus theoretischer Prüfung (beschleunigter Grundqualifikation) oder
durch 7,5 stündiger theoretische und praktische Prüfung, ohne Unterrichtspflicht oder durch
Berufsausbildung BKF/FIF.
Regelmäßige Weiterbildung:
Erwerb durch die Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (ohne Prüfung) in Einheiten von
mindestens 7 Stunden.
Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt
innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation (falls erforderlich)
bis einschließlich zum 09.09.2013 für alle gewerblichen Busfahrer
bis einschließlich zum 09.09.2014 für alle gerwerblichen LKW Fahrer
Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer:
Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder
Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine "Grundqualifikation" nachweisen. Dazu gibt es folgende
Möglichkeiten:
Berufsausbildung
Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation
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Was bedeutet "EU-Berufskraftfahrer"???
Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie
müssen ab dem 10. September 2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10. September 2008 (D-Klassen) eine
Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung absolvieren.
Welches Mindestalter gilt für welche Fahrerlaubnis
und wie kann ich diese erwerben?
GÜTERKRAFTVERKEHR |
Klasse | Ausbildung § Berufskraftfahrer (BKF) § Vergleichbarer Ausbildungsberuf | Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation |
C | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre |
CE | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre |
C1 | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
C1E | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
PERSONENVERKEHR |
Klasse | Ausbildung § Berufskraftfahrer (BKF) § Vergleichbarer Ausbildungsberuf | Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation |
D | 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) | 20 Jahre | 21 Jahre | 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) | 23 Jahre |
DE | 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) | 20 Jahre | 21 Jahre | 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) | 23 Jahre |
D1 | 18 Jahre | - | - | 21 Jahre |
D1E | 18 Jahre | - | 21 Jahre |
Wer muss eine "Grundqualifikation" bzw.
"beschleunigte Grundqualifikation" absolvieren?
Wer einen Führerschein der oben genannten D-Klassen ab dem 10. September 2008 erhalten hat, muss
zusätzlich eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erwerben.
Für Lkw-Fahrer gilt der Stichtag 10. September 2009. Alle danach erworbenen Fahrerlaubnisse berechtigen
ohne Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich als Fahrer im Güter-
oder Personenverkehr tätig zu sein.
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Anforderungen an die Weiterbildung?
die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden
erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation
Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (5 x 7h)
die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht
regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre
ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings
oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen keine Prüfung!
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Wichtig: Wer muss wann mit der Weiterbildung starten?
1. eine Grundqualifikation müssen absolvieren
Busfahrer, die ab dem 10. September 2008 den Führerschein erwerben
Lkw-Fahrer, die ab dem 10. September 2009 den Führerschein erwerben
2. eine erste Weiterbildung (5 x 7h) ist zu absolvieren für alle
- Busfahrer bis einschließlich 9. September 2013*
- Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014*
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern und bei Lkw-Fahrern bis einschließlich
9. September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.
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